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Ratgeber

Gutachter der Versicherung: Müssen Sie ihn akzeptieren?

Viele Geschädigte erfahren schon beim ersten Anruf, dass die Versicherung einen eigenen Gutachter schicken möchte. Akzeptieren müssen Sie das nicht: Sie haben das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen selbst auszuwählen.

3 Minuten LesezeitVeröffentlicht am von Sachverständigenbüro Thon & Klang

Warum der Versicherungsgutachter nicht neutral ist

Sachverständige, die bei einer Versicherung angestellt sind, arbeiten nach deren Vorgaben und bewerten Schäden in der Regel nach den internen Bedingungen des Hauses. Dass der Versicherer dabei möglichst wenig zahlen möchte, ist nachvollziehbar, aber nicht in Ihrem Interesse.

Wer den Schaden von der Seite schätzen lässt, die ihn am Ende bezahlen muss, bekommt selten alles, was ihm zusteht.

Sie dürfen ablehnen

Beauftragen Sie stattdessen einen unabhängigen Sachverständigen, der den Fall ohne fremde Weisungen klärt. Dann müssen Sie nicht rätseln, ob auf Ihre Kosten gespart wurde. Als Geschädigte oder Geschädigter bestimmen Sie selbst, wie die Regulierung abläuft.

  • Einen Termin mit dem Versicherungsgutachter müssen Sie nicht annehmen.
  • Eine Reparatur in einer Billigwerkstatt der Versicherung müssen Sie nicht akzeptieren.
  • Auf einen Rechtsanwalt müssen Sie nicht verzichten.
  • Ihr Unfallfahrzeug müssen Sie nicht an die Versicherung verkaufen.
  • Auf eine Wertminderung müssen Sie nicht verzichten.

Wer trägt die Kosten?

Haben Sie den Unfall nicht verursacht, zahlt in der Regel die gegnerische Versicherung das Gutachten, ebenso die Kosten für einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

Häufige Fragen

Nein. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.

Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten.

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