3 Minuten LesezeitVeröffentlicht am von Sachverständigenbüro Thon & Klang
Warum der Versicherungsgutachter nicht neutral ist
Sachverständige, die bei einer Versicherung angestellt sind, arbeiten nach deren Vorgaben und bewerten Schäden in der Regel nach den internen Bedingungen des Hauses. Dass der Versicherer dabei möglichst wenig zahlen möchte, ist nachvollziehbar, aber nicht in Ihrem Interesse.
Wer den Schaden von der Seite schätzen lässt, die ihn am Ende bezahlen muss, bekommt selten alles, was ihm zusteht.
Sie dürfen ablehnen
Beauftragen Sie stattdessen einen unabhängigen Sachverständigen, der den Fall ohne fremde Weisungen klärt. Dann müssen Sie nicht rätseln, ob auf Ihre Kosten gespart wurde. Als Geschädigte oder Geschädigter bestimmen Sie selbst, wie die Regulierung abläuft.
- Einen Termin mit dem Versicherungsgutachter müssen Sie nicht annehmen.
- Eine Reparatur in einer Billigwerkstatt der Versicherung müssen Sie nicht akzeptieren.
- Auf einen Rechtsanwalt müssen Sie nicht verzichten.
- Ihr Unfallfahrzeug müssen Sie nicht an die Versicherung verkaufen.
- Auf eine Wertminderung müssen Sie nicht verzichten.
Wer trägt die Kosten?
Haben Sie den Unfall nicht verursacht, zahlt in der Regel die gegnerische Versicherung das Gutachten, ebenso die Kosten für einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.
