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Logo DAT Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. Thon & Klang mit gelbem Feld, blauer Hand und Auto.

Leistung

Schaden­gutachten nach einem Verkehrsunfall

Unverschuldet in einen Unfall geraten? Dann muss die regulierende Versicherung Sie so stellen, als wäre der Schaden nie entstanden. Die Grundlage dafür ist ein unabhängiges Schadengutachten, das wir neutral und ohne Weisungen Dritter erstellen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Berechnung nach den Vorgaben des Herstellers
  • Ausweis der Wertminderung, wenn sie anfällt
  • Wiederbeschaffungswert passend zum Zustand Ihres Fahrzeugs
  • Restwert ermittelt auf dem Markt in der Region
  • Ansprechpartner auch nach dem Gutachten

Sie wählen den Sachverständigen

Damit Sie Ihren Anspruch auch tatsächlich durchsetzen können, dürfen Sie als Geschädigter selbst einen unabhängigen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt beauftragen. Nach deutscher Rechtsprechung gehören diese Kosten zum Unfallschaden, deshalb trägt sie in der Regel die regulierende Versicherung.

Genau auf diese Gutachten für Kraftfahrzeuge nach Verkehrsunfällen haben wir uns spezialisiert.

Gutachter der Versicherung: besser nicht

Bietet Ihnen die Versicherung an, einen eigenen Sachverständigen vorbeizuschicken, und verspricht dafür eine schnelle Regulierung, sollten Sie genau hinsehen. Angestellte Gutachter einer Versicherung arbeiten nach deren Weisungen und bewerten den Schaden in der Regel nach den hauseigenen Bedingungen.

Ein fairer Versicherer hat kein Problem damit, wenn Sie Ihren Schaden mit unserer Unterstützung vollständig geltend machen. Unser neutrales Gutachten schafft dafür die Grundlage.

Kalkulation nach Herstellervorgaben

Jeden Schaden an Ihrem Fahrzeug berechnen wir auf Basis der Herstellerangaben. Reparaturmethoden, die der Hersteller nicht freigegeben hat, setzen wir nicht an.

Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert

Mindert der Unfall den späteren Verkaufserlös Ihres Fahrzeugs, weisen wir die Wertminderung im Gutachten aus. So bleibt Ihnen dieser Nachteil nicht.

Kommt ein Totalschaden in Betracht, bestimmen wir einen Wiederbeschaffungswert, der dem Markt und dem individuellen Zustand Ihres Fahrzeugs entspricht. Den Restwert ermitteln wir auf dem regionalen Markt.

Wir bleiben Ihr Ansprechpartner

  • Bei allen Fragen rund um Ihren Schaden sind wir auch nach dem Gutachten für Sie da.
  • Auf Wunsch prüfen wir Ihr Ersatzfahrzeug, damit Sie weiterhin sicher unterwegs sind.
  • Wenn Sie möchten, nennen wir Ihnen erfahrene Verkehrsanwälte für die rechtliche Beratung.

Aus unserer Praxis

Silberner Kleinwagen mit starkem Frontschaden in einer Werkstatthalle.
Blauer Kleinwagen mit eingedrücktem Heck und Seitenschaden.

Häufige Fragen

Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten.

Nein. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.

Ja, sofern eine anfällt. Dann weisen wir sie aus, damit Ihnen beim späteren Verkauf Ihres Fahrzeugs kein Nachteil entsteht.

Wir bestimmen einen marktgerechten Wiederbeschaffungswert, der zum Zustand Ihres Fahrzeugs passt, und ermitteln den Restwert auf dem Markt in der Region.

Ja. Vereinbaren Sie einfach einen Termin, wir kommen gern zu Ihnen.

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Nach einem Unfall zählt jeder Tag. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur unabhängigen Begutachtung Ihres Fahrzeugs, oft schon innerhalb von 24 Stunden.

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