Bei unverschuldetem Unfall zahlt in der Regel die gegnerische Versicherung.
Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten.
Kfz-Sachverständigenbüro · Delmenhorst & Bremen
Termin oft innerhalb von 24 Stunden. Bei unverschuldetem Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten Ihres Gutachtens.

30+ Jahre Erfahrung
Fundierte Expertise in Unfallschäden und Fahrzeugbewertungen.
Präzise Schadensanalyse, technische Fachkompetenz und unabhängige Bewertung. Seit über drei Jahrzehnten.

1Schritt 1
Fotografieren Sie Fahrzeug, Unfallstelle und Kennzeichen und notieren Sie die Kontaktdaten der Beteiligten. Das sichert Ihre Beweise.

2Schritt 2
Als Geschädigter wählen Sie Ihren Sachverständigen selbst, nicht die Versicherung. Wir dokumentieren den Schaden objektiv und rechtssicher.

3Schritt 3
Wir ermitteln Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall: die Grundlage für Ihre vollständige Entschädigung.
Als Geschädigter entscheiden Sie selbst, wer Ihren Schaden begutachtet.
Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten.
Als Geschädigter wählen Sie Ihren Sachverständigen selbst, nicht die Versicherung.
Sie müssen den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall bilden die Grundlage für Ihre vollständige Entschädigung.
Idealerweise direkt nach dem Unfall. So können Schäden vollständig dokumentiert werden, bevor Reparaturen erfolgen.
Prozess
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir kurzfristig einen Termin und begutachten Ihr Fahrzeug, vor Ort oder bei uns. Alle Schäden werden vollständig dokumentiert, inklusive Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall.
Ergebnis:Rechtssicheres Gutachten für die Versicherung
Das fertige Gutachten ist die Grundlage der Schadenregulierung. Auf Wunsch übermitteln wir es direkt an die Versicherung oder Ihren Anwalt.
Ergebnis:Korrekte Schadenbewertung
Die Versicherung reguliert auf Basis des Gutachtens. Bei einem unverschuldeten Unfall werden Reparaturkosten, Wertminderung und weitere Ansprüche berücksichtigt.
Ergebnis:Sie erhalten die Ihnen zustehende Entschädigung
Nach einem Unfall zählt jeder Tag. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur unabhängigen Begutachtung Ihres Fahrzeugs, oft schon innerhalb von 24 Stunden.



Als erfahrenes Kfz-Sachverständigenbüro erstellen wir unabhängige und fachgerechte Unfallgutachten für eine faire Schadenregulierung. Unsere Gutachten bilden eine belastbare Grundlage für Versicherungen, Werkstätten und Rechtsanwälte, mit vollständiger Erfassung aller Schadenpositionen von Reparaturkosten über Wertminderung bis zum Nutzungsausfall.
Unabhängige Kfz-Sachverständige mit fundierter Erfahrung in der Begutachtung von Unfallschäden.
Wir begleiten Sie transparent und zuverlässig bei der Schadenregulierung.
Präzise Unfall- und Schadengutachten als Grundlage für Versicherungen und Anwälte.
Kontakt
Füllen Sie das Formular aus oder rufen Sie uns direkt an. Wir melden uns kurzfristig, um einen Termin zur Begutachtung Ihres Fahrzeugs zu vereinbaren.
Telefon
04221 9 98 98Adresse
Sachverständigenbüro Thon & Klang, Bremer Straße 133, 27751 Delmenhorst
Einzugsgebiet
Delmenhorst, Bremen und Umgebung
Wählen Sie eine Antwort. Die Anfrage dauert etwa zwei Minuten.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir helfen Ihnen schnell weiter.
Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten.
Idealerweise direkt nach dem Unfall. So können Schäden vollständig dokumentiert werden, bevor Reparaturen erfolgen.
Nein. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
In der Regel wird das Gutachten innerhalb kurzer Zeit nach der Begutachtung erstellt und an die Versicherung übermittelt.
Ein Unfallgutachten umfasst unter anderem Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und mögliche Totalschäden.
Ja. Die Begutachtung kann häufig direkt am Fahrzeugstandort durchgeführt werden.