Leistung
Beweissicherung und unabhängige Beweisführung
Recht bekommt meist nur, wer es auch belegen kann. Wir sind unabhängige Sachverständige und Vertragspartner der Deutschen Automobil Treuhand (DAT). Für Sie sichern wir Beweise, prüfen Sachverhalte, rekonstruieren den Schadenhergang und ermitteln Ursachen und Zusammenhänge.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vertragspartner der Deutschen Automobil Treuhand (DAT)
- Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen
- Neutral und frei von Einflüssen Dritter
- Für Privatleute, Firmen, Gerichte und Behörden
Ohne Beweis kein Anspruch
Schwierig wird es, wenn Sie zum Beispiel nicht belegen können, dass …
- Sie den Unfall nicht verschuldet haben,
- der Schaden eine bestimmte Höhe hat,
- Mängel vorher noch nicht vorhanden waren,
- Ihr gekauftes Fahrzeug eben doch nicht unfallfrei ist,
- der Unfall anders ablief, als die Gegenseite behauptet,
- die Gegenseite mehr abrechnet, als ihr zusteht,
- eine Reparatur nicht fachgerecht ausgeführt wurde,
- die Versicherung Ihnen zu wenig zahlen will,
- Ihr gestohlenes Fahrzeug mehr wert war.
In solchen Fällen gehen Ansprüche schnell verloren, und die andere Seite setzt sich durch.
Sie behalten die Regie
Im Recht zu sein bedeutet noch nicht, auch Recht zu bekommen. Wer die Höhe seines Schadens von dem festlegen lässt, der ihn bezahlen muss, gibt das Heft früh aus der Hand. Häufig kündigt die Versicherung schon am Telefon ihren eigenen Gutachter an.
Sie dürfen ablehnen und stattdessen einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, der den Fall ohne Weisungen Dritter klärt. Als Geschädigte oder Geschädigter bestimmen Sie den Ablauf der Regulierung und können Ihr Fahrzeug ordentlich in der Werkstatt Ihres Vertrauens instand setzen lassen. Niemand kann Sie zum Beispiel dazu verpflichten, …
- in eine Partnerwerkstatt der Versicherung zu fahren,
- gekürzte Zahlungen ohne Prüfung anzunehmen,
- ohne Anwältin oder Anwalt zu regulieren,
- den Sachverständigen der Versicherung ins Haus zu lassen,
- Ihr beschädigtes Fahrzeug der Versicherung zu überlassen,
- die merkantile Wertminderung aufzugeben.
Typische Fragestellungen
- Höhe des Schadens
- Verschwiegene Mängel oder Unfallschäden
- Abweichende Beschaffenheit
- Garantie- und Kulanzansprüche
- Üblicher Verschleiß oder Überbeanspruchung
- Reparaturfehler und Stand der Technik
- Fehlerhafte Wartung und Materialermüdung
Wer uns beauftragt
Zu unseren Auftraggebern zählen vor allem Privatpersonen, Unternehmen und Verbände, aber auch Gerichte, Polizei, Behörden und Kommunen. Jedes Gutachten erstellen wir nach bestem Wissen und Gewissen, unabhängig und ohne Einflussnahme Dritter.
Aus unserer Praxis

Häufige Fragen
Vor allem Privatpersonen, Unternehmen und Verbände, aber auch Gerichte, die Polizei sowie Behörden und Kommunen.
Nein. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, der den Fall ohne Weisungen Dritter klärt.
Weitere Leistungen
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