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Ratgeber

Kostenvoranschlag oder Gutachten nach dem Unfall?

Manche Versicherungen bitten nach einem Schaden nur um einen Kostenvoranschlag aus der Werkstatt. Das wirkt unkompliziert, kann sich später aber rächen.

2 Minuten LesezeitVeröffentlicht am von Sachverständigenbüro Thon & Klang

Was ein Kostenvoranschlag beweist

Kommt es zum Streit, reicht ein Kostenvoranschlag vor Gericht häufig nicht als Beweis. Ohne unabhängiges Gutachten riskieren Sie dann zu verlieren, obwohl Sie eigentlich im Recht sind.

Für eine ausreichende Beweislage sind Sie grundsätzlich selbst verantwortlich. Zögern Sie deshalb nicht, einen unabhängigen Sachverständigen einzuschalten.

Wer zahlt?

Nach einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die notwendigen Kosten, vor allem für den Sachverständigen und den Rechtsanwalt, die Sie selbst ausgewählt haben.

Seriöse Werkstätten sehen das genauso: Sie lassen den Schaden in Ihrem Auftrag unabhängig begutachten, damit Ihre Beweise vollständig sind.

Was ein Schadengutachten zusätzlich leistet

  • Reparaturkosten berechnet nach Herstellerangaben
  • Wertminderung, wenn sie anfällt
  • Nutzungsausfall als Teil Ihrer Ansprüche
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert bei einem möglichen Totalschaden

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Nach einem Unfall zählt jeder Tag. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur unabhängigen Begutachtung Ihres Fahrzeugs, oft schon innerhalb von 24 Stunden.

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