3 Minuten LesezeitVeröffentlicht am von Sachverständigenbüro Thon & Klang
Wenn sich Interessen vermischen
Betreibt ein Sachverständiger nebenbei eine Werkstatt oder tritt ein Werkstattbetreiber zugleich als Gutachter auf, stehen schnell eigene wirtschaftliche Interessen im Raum. Kann jemand den Restwert Ihres Unfallwagens neutral festlegen, wenn er das Fahrzeug danach selbst kaufen möchte? Und kann er unabhängig entscheiden, welche Reparatur nötig ist, wenn genau diese Reparatur später in seiner Werkstatt Geld bringt?
Mit einer unabhängigen Sachverständigentätigkeit passt das nicht zusammen. Hakt es dann bei der Regulierung, tragen am Ende häufig die Geschädigten die Folgen.
Reparatur nach Vorgabe?
Prüfen Sie auch, ob eine Werkstatt so eng an bestimmte Versicherungen gebunden ist, dass sie nach deren Vorgaben repariert, mitunter sogar abweichend von den Herstellervorgaben. Daran ändert auch ein wohlklingender Name für die Zusammenarbeit nichts.
So erkennen Sie Unabhängigkeit
- Der Sachverständige arbeitet frei von Weisungen Dritter.
- Er betreibt keine eigene Werkstatt und kauft keine Unfallfahrzeuge auf.
- Er rechnet nach Herstellerangaben und gibt nur Reparaturwege vor, die den Schaden vollständig beseitigen.
- Er ermittelt den Restwert auf dem regionalen Markt.
