3 Minuten LesezeitVeröffentlicht am von Sachverständigenbüro Thon & Klang
Wer muss den Mangel beweisen?
Je länger Sie mit einer Reklamation warten, desto eher müssen Sie selbst nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand, technisch wie zeitlich. Melden Sie Mängel deshalb früh und lassen Sie die Lage unabhängig prüfen.
Verweigert der Verkäufer die Nachbesserung, untersuchen wir den Sachverhalt für Sie. Bestätigt sich Ihr Anspruch, muss der Verkäufer in der Regel auch die Kosten der notwendigen Beweisführung tragen.
Rückgabe oder Nachbesserung?
Ob ein verharmloster Vorschaden zur Rückgabe des Fahrzeugs berechtigt oder ob Sie Nachbesserung verlangen können, und in welchem Umfang, entscheidet der Einzelfall. Voraussetzung ist eine belastbare technische Beweisführung. Für die rechtliche Einschätzung nennen wir Ihnen auf Wunsch erfahrene Verkehrsanwälte.
Wenn die Reparatur mangelhaft war
Ist Ihr Fahrzeug nicht fachgerecht repariert worden, können Sie das in der Regel beanstanden. Wir belegen die Qualität der ausgeführten Reparatur neutral und nachvollziehbar.
